Psychotherapie
Suchen Sie eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten
im Kanton Solothurn?
Dieses Verzeichnis hilft Ihnen dabei: Verzeichnis der Solothurner Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Psychotherapeutin und Psychotherapeut im Kanton
Psychotherapie ist die Behandlung von seelischen Leiden bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Behandelt werden z.B. Depressionen, Ängste, psychosomatische Störungen, Zwangserkrankungen, Traumata, ADHS, Autismusspektrumsstörungen, Persönlichkeitsstörungen sowie stressbedingte Erkrankungen wie Burnout und viele andere mehr.
Psychotherapeutinnen und – therapeuten arbeiten mit verschiedenen wissenschaftlich anerkannten Methoden. Ein zentrales Arbeitsinstrument ist das Gespräch. Die wichtigste Bedingung für eine gelingende Psychotherapie ist noch vor der wissenschaftlich anerkannten Methode eine vertrauensvolle Beziehung zur Therapeutin/zum Therapeuten.*
Mehr zur Psychotherapie: https://www.psychologie.ch/psychologen-finden/was-brauche-ich/psychotherapie
Rechte der Klienten
- Den Klientinnen und Klienten soll Gelegenheit gegeben werden zu entscheiden, ob er oder sie eine Psychotherapie eingehen will. Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollen, wenn möglich im Erstgespräch über die Art, das Ziel, die mutmassliche Dauer und die finanziellen Bedingungen der Psychotherapie orientieren.
- Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind verpflichtet, die persönliche Integrität der Klientinnen und Klienten zu respektieren, und sie dürfen das Abhängigkeitsverhältnis, das sich aus der psychotherapeutischen Beziehung ergibt, nicht missbrauchen. Nicht erlaubt sind insbesondere jede Nötigung, politische lndoktrination, religiöse Missionierung oder sexuelle Beziehungen.
- Die Klientinnen und Klienten dürfen von ihrer Psychotherapeutin oder ihrem Psychotherapeuten erwarten, dass sie nur jene psychotherapeutischen Leistungen anbieten, für die sie kompetent sind, und dass sie die Behandlung beenden oder eine andere Methode anwenden, wenn keine Fortschritte sichtbar sind.
- Alle Dokumente und Informationen über die behandelte Person sollen spätestens nach 10 Jahren vernichtet werden. Einzelne Kantone schreiben eine bestimmte Aufbewahrungspflicht vor. Jede betroffene Person kann ausdrücklich darauf verzichten. Damit verzichtet sie aber auf jegliche Ansprüche (z.B. Haftpflichtansprüche). Die rechtliche Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre.
- Art. 8 des Datenschutzgesetzes gibt jeder in Behandlung stehenden Person das Einsichtsrecht in die über sie angelegten Akten (Krankengeschichte). Das bedeutet: Klientinnen und Klienten dürfen Bescheid erhalten über die Diagnose, Anamnese, Behandlungsverlauf, etc., soweit es für die Behandlung von Bedeutung ist.
- Die Klientinnen und Klienten haben das Recht, die Psychotherapie zu beenden oder anderweitig eine neue Psychotherapie zu beginnen.
In der Regel sollten Partner nicht gleichzeitig bei der gleichen Psychotherapeutin oder dem gleichen Psychotherapeuten in Einzelbehandlung sein.
Unsere Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind im Verband der Solothurner Psychologinnen und Psychologen VSP zusammengeschlossen. Diese haben sich seit Mai 1996 einer Berufsordnung verpflichtet. Schweigepflicht, Berufsgeheimnis, Klagemöglichkeiten etc. sind dort geregelt. Die Berufsordnung VSP mit den berufsethischen Grundsätzen finden Sie auf unserer Website.
*Grawe, 1998